GKV-OrgWG: Neue Regelungen im Gesundheitswesen
Hier zeigen wir Ihnen das Wichtigste im Überblick:
O Aufhebung der Altersgrenze (= Beendung der vertragsärztlichen Tätigkeit mit Vollendung
des 68. Lebensjahres) für Ärztinnen und Ärzte:
o Diese Neuerung trägt der Tatsache Rechnung, dass einige Praxen - vor allem in
ländlichen Regionen - nicht nachbesetzt werden können.
o Die Aufhebung der Altersgrenze tritt rückwirkend zum 01.10.2008 in Kraft.
O Quoten (Versorgungsanteile) für psychotherapeutisch tätige Leistungserbringer
o Die Mindestquote für überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige
Ärztinnen und Ärzte wird auf 25 Prozent festgelegt. Die Quote entspricht damit
im Wesentlichen dem Versorgungsanteil, den diese Ärzte bereits heute in vielen
Regionen erreichen.
o Es gibt eine neu vorgesehene bedarfsplanungsrechtliche Mindestquote für
psychotherapeutisch tätige Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder
und Jugendliche betreuen: Erhöhung von 10 auf 20 Prozent (z. B. Kinder-
und Jugendpsychotherapeuten).
o Damit erfolgt die Angleichung der Quote an den Anteil von Kindern und
Jugendlichen an der Bevölkerung.
O Hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V)
o Einräumung einer Frist bis zum 30. Juni 2009 für die Krankenkassen, um Verträge
mit Gemeinschaften zu schließen, die mindestens die Hälfte der an der
hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzte vertreten
o Stärkung des eigenständigen Verhandlungsmandats von Hausärzten bei der
hausarztzentrierten Versorgung
o Schwächung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bzw. der Kassenärztlichen
Vereinigungen
O Hilfsmittelversorgung
o Künftig gibt es Empfehlungen, wann Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sinnvoll
sind, d.h. Krankenkassen müssen nicht um jeden Preis ausschreiben.
o Mit der Gesundheitsreform wurde die Regelung beschlossen, dass die Kassen
nur noch Hilfsmittel der Anbieter erstatten, mit denen Verträge geschlossen wurden.
o Die Übergangsfrist für diese Regelung wird von Ende 2008 auf Ende 2009 verlängert.
o Weitere Regelungen zur Verhinderung der unzulässigen Praktiken in der
Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Hilfsmittelerbringern bei der
Versorgung der Versicherten wurden beschlossen.
O Neuregelung der Vergabebestimmungen
o Für Einzelverträge der gesetzlichen Krankenkassen gilt in Zukunft das
materielle Vergaberecht.
o Je nach Ausgestaltung sind die Krankenkassen zur europaweiten Ausschreibung
verpflichtet. Die vergaberechtliche Nachprüfung erfolgt vor den Vergabekammern,
die gerichtliche Überprüfung vor den Landessozialgerichten.
o Hierbei sollen Unklarheiten beseitigt werden, welche den Abschluss sinnvoller
Verträge (z. B. Arzneimittel-Rabattverträge), die zur Verbesserung der Versorgung
der Versicherten beitragen, behindert haben.
O Insolvenz von Krankenkassen
o Ziel ist die Entschuldung der Krankenkassen zum Start des Gesundheitsfonds
als wichtige Voraussetzung für die künftig geltende Insolvenzfähigkeit aller
Krankenkassen.
o Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig.
o Ab 01.01.2010 sind auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der
Aufsicht der Länder stehen.
o Aufhebung der Ungleichbehandlung
- Für alle Kassen gilt: Führung ihrer Bücher nach einheitlichen und gleichen
Vorschriften, welche stärker an das Handelsgesetzbuch angepasst sind.
o Erhöhung der Transparenz
o Im Interesse der Versicherten und der Beschäftigten enthält das GKV-OrgWG
Maßnahmen, um eine Insolvenz oder Schließung einer Kasse zu vermeiden.
Dazu gehören freiwillige vertragliche Regelungen über Finanzhilfen innerhalb
der Krankenkassen einer Kassenart und finanzielle Hilfen zu Fusionen durch
den Spitzenverband.
O Konvergenz
o Krankenkassen in Ländern mit bisher überdurchschnittlichen Beitragseinnahmen
und Ausgaben erhalten in einer Übergangsphase zusätzliche Mittel aus dem
Gesundheitsfonds. Die Finanzierung dieser Mittel erfolgt aus der Liquiditätsreserve
des Fonds.
o Schrittweise Anpassung der Strukturen in den betroffenen Ländern an die neuen
Finanzierungswege
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für medizinische Fachangestellte / Arzthelferin
Hier können Sie sich den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung (40 KB) herunterladen.